Waagenarten

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, Arten von Waagen zu unterscheiden.

So kann zum einen aufgrund der Wiegefähigkeit und Genauigkeit unterschieden werden.

Zudem ist es auch üblich, Waagenarten nach statischen und dynamischen Waagen zu unterscheiden. Anwendungen für nichtselbsttätige Waagen, also Waagen, die von Hand bedient werden müssen, sind z.B.  Analysen- und Laborwaagen (Genauigkeitsklassen I und II), Handelswaagen, z.B. Ladentisch- und Preisauszeichnungswaagen (III), Plattformwaagen für Handel und Industrie (III, teilweise auch II), Waagen für Straßen- und Gleisfahrzeuge (III), wie Fahrzeugwaagen oder Grobwaagen (IIII) sowie Waagen zur Achslastbestimmung von Fahrzeugen (IIII), z.B. Achslastwaagen.

Hersteller, die nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU zertifiziert sind, können nicht-selbsttätige Waagen durch eine Konformitätsbewertung eigenständig ohne das Eichamt in Verkehr bringen.

Bei den dynamischen Waagen handelt es sich um Anwendungen für selbsttätige Waagen, wie z.B. die automatische Bestimmung des Istgewichtes einer Serie von Wägegütern im Produktionsfluss. Zudem können selbsttätige Waagen das Abwägen von Gütern auf eine vorgegebene Sollmenge durchführen. Hier kommen beispielsweise Behälterwaagen zum Einsatz, die freifließende Schüttgüter anhand vorgegebener Sollmengen exakt dosieren können. Weitere Arten selbsttätiger Waagen sind Förderbandwaagen zum kontinuierlichen Wiegen von Schüttgütern.

Auch bei selbsttätigen Waagen können zertifizierte Hersteller nach EU-Richtlinie 2014/32/EU eigenständig in Verkehr bringen.

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